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Hausarbeiten/Berichte

Abgabe der schriftlichen Modulprüfungen

Die Abgabe der schriftlichen Modulprüfungen (Hausarbeiten, Ausarbeitungen, Praktikums- und Forschungsberichte) erfolgt in Papierform. Nach aktuellem Stand ist die Abgabe in digitaler Form nicht möglich.

Bitte verwenden Sie ausschließlich die auf der genannten Internetseite veröffentlichten Vorlagen für das Deckblatt und die Erklärung für schriftliche Prüfungsleistungen sowie den unter dem Menüpunkt "Bindung" dargestellten Heftstreifen zur Bindung der Hausarbeiten.

Die richtige Modulnummer zu den Modulprüfungen finden Sie in Jogustine unter den Menüpunkten „Studium“, „Prüfungen“ und „Angemeldete Prüfungen/Prüfungsliste“.

Bitte reichen Sie Ihre Prüfungsleistungen NICHT direkt bei Ihren Prüfern/Prüferinnen, sondern beim STUDIENBÜRO ERZIEHUNGSWISSENSCHAFT ein. Von dort aus wird der Eingang der Prüfungsleistungen erfasst und danach an die PrüferInnen weitergeleitet.

Bei den in Jogustine eingetragenen Prüfungsterminen für Hausarbeiten, Praktikumsberichte, Forschungsberichte usw. handelt es sich jeweils um den letztmöglichen Abgabetermin. Eine frühere Abgabe ist möglich.

Ihre schriftlichen Prüfungsleistungen können Sie dem Studienbüro entweder persönlich, auf dem Postweg oder über den beim Studienbüro Erziehungswissenschaft angebrachten Briefkasten zukommen lassen. Der Briefkasten beim Studienbüro Erziehungswissenschaft befindet sich im GFG, direkt links neben dem Dienstzimmer von Frau Appel (Raum Nr. 02.219). Diese Möglichkeit können Sie werktags während der Geschäftszeiten (Mo-Fr, 8:00 - 18:00 Uhr) nutzen, falls Sie keine Mitarbeiter*innen vom Studienbüro antreffen sollten. Heftstreifen zur Bindung der Hausarbeiten (s.u.) können Sie im Vorfeld oder am Tag der Abgabe im Studienbüro abholen.

Sie können vor dem offiziellen Abgabetermin Ihre schriftlichen Modulprüfungen bei allen Mitarbeiter*innen des Studienbüros entweder zu deren Sprechzeiten oder nach Terminvereinbarung oder am letztmöglichen Abgabetermin zu den in Jogustine veröffentlichten Uhrzeiten und Räumen einreichen. Diese sind im Wintersemester 2023/24:

Bachelorstudiengang: 
Donnerstag, den 21.03.2024, Nachname A-H: Raum 02.209, GFG, 10:00-13:00 Uhr
Donnerstag, den 21.03.2024, Nachname I-N: Raum 02.219, GFG, 10:00-13:00 Uhr
Donnerstag, den 21.03.2024, Nachname O-Z: Raum 02.222, GFG, 10:00-13:00 Uhr

Masterstudiengang:
Mittwoch, den 27.03.2024, Nachname A-G: Raum 02.209, GFG, 10:00-13:00 Uhr
Mittwoch, den 27.03.2024, Nachname H-O: Raum 02.219, GFG, 10:00-13:00 Uhr
Mittwoch, den 27.03.2024, Nachname P-Z: Raum 02.222, GFG, 10:00-13:00 Uhr

Sie können selbstverständlich am letztmöglichen Abgabetag auch nach 13.00 Uhr postalisch oder per Briefkasten Ihre Hausarbeiten abgeben. Bei der Zustellung auf dem Postweg gilt der Poststempel als Nachweis für die fristgerechte Abgabe. Bei der Einschreibesendung gilt die Quittung bzw. der Beleg als Nachweis.

Wenn Sie uns Ihre schriftlichen Prüfungsleistungen per Post zusenden, empfehlen wir Ihnen diese per Einschreiben zu verschicken, da Sie in der Regel von der Poststelle eine Quittung/Beleg mit dem Datum zur Bestätigung erhalten. Bei der einfachen Zustellung ohne Einschreiben sollten Sie sich vergewissern, dass der Poststempel mit dem Datum des letztmöglichen Abgabetermins datiert.

Die Postanschrift des Studienbüros Erziehungswissenschaft lautet:

Johannes Gutenberg-Universität Mainz
Studienbüro Erziehungswissenschaft
Jakob-Welder-Weg 12
55128 Mainz

Für Rückfragen stehen Ihnen alle Mitarbeiter des Studienbüros gerne zur Verfügung.

Atteste

Wenn Sie während der Prüfungsphase die Bearbeitung Ihrer schriftlichen Modulprüfungen (Hausarbeiten, Praktikums- und Projektberichte u. s. w.) für einen bestimmten Zeitraum wegen Erkrankung oder aus anderen triftigen Gründen unterbrechen müssen, können Sie für die Dauer der Unterbrechung eine Verlängerung der Abgabefrist beantragen. Die Gründe sind entsprechend nachzuweisen.

Im Falle, dass Sie erkranken, müssen Sie ein ärztliches Attest einreichen. Darin muss bescheinigt werden, dass Sie auf Grund von Krankheit für einen bestimmten Zeitraum nicht prüfungsfähig sind. Die Abgabefrist wird dann um die bescheinigten Krankheitstage verlängert.

Das Attest muss unverzüglich, d. h. ohne schuldhaftes Verzögern, per E-Mail beim Studienbüro Erziehungswissenschaft (studienbuero-erziehungswissenschaft@uni-mainz.de) eingereicht werden. Der neue Abgabetermin wird Ihnen nach Eingang des Attests per E-Mail mitgeteilt.

Sie können bezüglich des Attestes zwischen diesen beiden Möglichkeiten wählen:

Der Arzt bzw. die Ärztin bestätigt die Dauer der Krankheit und die Prüfungsunfähigkeit auf dem auf unserer Homepage bereitgestellten Attest-Formular.

Das Attest-Formular und die dazugehörigen Hinweise finden Sie im Downloadbereich rechts.

In Spalte 3 der Tabelle (Modul/Modulname/Modul-Nr./Kurstitel) reicht es aus, wenn Sie die Nummer der Modulprüfung (M.02.052.XXXX) eintragen.

Möchten Sie wegen einer länger andauernden Krankheit von der Prüfung in dem betreffenden Prüfungsturnus zurücktreten, so muss im Attest-Formular das Kästchen bei:

„Die Krankheit besteht dauerhaft/auf unbestimmte Zeit“ angekreuzt werden.

Wir tragen in diesem Fall bei der/den betreffenden Prüfung/en eine entschuldigte Nichtteilnahme in Jogustine ein, so dass hierfür kein Fehlversuch angerechnet wird. Soll die Prüfung im darauffolgenden Semester nachgeholt werden, so ist hierfür die erneute Anmeldung in Jogustine erforderlich.

Das ärztliche Attest kann formlos vom Arzt bzw. Ärztin erstellt werden, sofern es alle Angaben des oben genannten Attest- Formulars enthält. Es ist wichtig, dass im Krankheitsfalle bestätigt wird, dass der Prüfungsteilnehmer bzw. die Prüfungsteilnehmerin für die betreffende Prüfung NICHT PRÜFUNGSFÄHIG ist. Atteste, in denen lediglich eine ARBEITSUNFÄHIGKEIT bescheinigt wird, werden nicht anerkannt.

Andere triftige Gründe, die für eine Fristverlängerung anerkannt werden, sind zum Beispiel die Erkrankung des eigenen Kindes, Versorgen von pflegebedürftigen Angehörigen, Trauerfall, Schließung von Kitas und Schulen, angeordnete häusliche Isolation oder Quarantäne w. Covid-Erkrankung u. s. w. Auch in diesen Fällen ist die Vorlage eines Nachweises erforderlich. Gerne können Sie bei unklaren Fällen Rücksprache mit uns nehmen.

Deckblatt

Bitte machen Sie auf dem Deckblatt der Hausarbeiten, Praktikumsberichte, Konzeptionen etc. auf jeden Fall auch Angaben über das zugehörige Modul, den Titel der Veranstaltung und die/den Lehrende/n. Eine Deckblattvorlage steht Ihnen rechts in der Download-Sektion als Word-Dokument zur Verfügung.

Erklärung zur Selbstständigkeit

Alle Arbeiten etc. müssen mit der entsprechenden Erklärung zur Selbstständigkeit versehen werden. Ohne diese Erklärung können die Arbeiten etc. leider nicht angenommen werden. Die Vorlage steht Ihnen rechts in der Download-Sektion als PDF-Dokument zur Verfügung.

Gestaltungshinweise zur Erstellung der Hausarbeit

Bitte beachten Sie, dass Sie die formalen Gestaltungskriterien Ihrer schriftlichen Arbeiten immer mit Ihrem/Ihrer Betreuer:in absprechen sollten. Wir empfehlen Ihnen, insbesondere den Zitationsstil mit Ihrem/Ihrer Betreuer:in abzusprechen.

Bindung

Wir bitten Sie Ihre Hausarbeiten/Ausarbeitungen in einem wie hier dargestellten Heftstreifen abzuheften.
Der abgebildete Heftstreifen muss so angebracht werden, dass er links bündig mit der Hausarbeit abschließt. Der Heftstreifen wäre damit nicht sichtbar. Bei Hausarbeiten/Ausarbeitungen mit größerem Umfang bitten wir Sie, die Arbeit auf mehrere Heftstreifen aufzuteilen.

Heftstreifen zur Bindung der Hausarbeiten können Sie im Vorfeld oder am Tag der Abgabe im Studienbüro abholen.

Gruppenarbeiten

Bitte reichen Sie bei Gruppenarbeiten nur ein gemeinsames Exemplar ein. Bei der Gruppenarbeit sind die eigenständig sowie ggf. gemeinsam verfassten Teile der Arbeit eindeutig in der Gliederung mit den jeweiligen Namen zu benennen. Auf dem Deckblatt geben Sie bitte alle Namen an. Bitte fügen Sie am Ende der Gruppenarbeit für jede Person eine einzelne Erklärung zur Selbstständigkeit an.