Nachteilsausgleiche können Sie bei der Stabsstelle für Recht und Prüfungswesen des Dekanats beantragen. Darüber hinaus empfehlen wir Ihnen Kontakt mit der Servicestelle für barrierefreies Studieren der JGU aufzunehmen. Das Studienbüro Erziehungswissenschaft kann Ihnen keine Nachteilsausgleiche gewähren.