Aktuelles: Studienrichtung Sonderpädagogik

Auslaufen der Studienrichtung Sonderpädagogik

Die Studienrichtung Sonderpädagogik wird ab dem Sommersemester 2019 für Neueinschreiber der Prüfungsordnung 2019 nicht mehr wählbar sein. Studierende, die sich vor dem Sommersemester 2019 immatrikuliert haben (einschließlich WS18/19) können die Studienrichtung Sonderpädagogik wählen und studieren. Im Bachelor wird ab dem Wintersemester 18/19 die Studienrichtung Sonderpädagogik die 1,75fache Regelstudienzeit (10,5 Semester) lang weitergeführt, d.h. bis einschließlich Sommersemester 2023. Im Master wird ab dem Wintersemester 18/19 die Studienrichtung Sonderpädagogik ebenfalls die 1,75fache Regelstudienzeit (7 Semester) lang weitergeführt, d.h. bis einschließlich Wintersemester 2021/22.

Wenn Sie Ihr Beifach wechseln, werden Sie automatisch in die neueste Prüfungsordnung umgeschrieben. Da die Studienrichtung Sonderpädagogik in der Prüfungsordnung des SoSe 2019 nicht mehr wählbar sein wird, müssen Sie einen anderen Schwerpunkt wählen. Wenn Sie bereits Seminare oder Module der Sonderpädagogik abgeschlossen haben, durch den Beifachwechsel jedoch gezwungen sind, einen anderen Schwerpunkt zu wählen, wird Ihnen im Zuge des Anerkennungsverfahrens mitgeteilt, ob und welche Veranstaltungen Sie nachholen müssen.

Äquivalenzveranstaltungen und Sonderregelungen

Die Studienrichtung Sonderpädagogik ist im BA noch bis einschließlich Sommersemester 2023, im MA noch bis einschließlich Wintersemester 2021/22 studierbar. Solange Sie in der Regelstudienzeit bzw. nach dem Studienverlaufsmodell studieren, werden Sie die Studienrichtung Sonderpädagogik ganz normal und ohne Einschränkungen oder Veränderungen studieren können. Studieren Sie über die Regelstudienzeit hinaus und kommt es zu Verzögerungen in Ihrem Studium, könnten ggf. Sonderregelungen für Sie greifen. Eine Übersicht mit allen relevanten Informationen (BA und MA) finden Sie in dieser Präsentation.