Mündliche Prüfungen

Zu den mündlichen Prüfungen melden Sie sich über JOGU-StINe an. Dabei können Sie Ihre/Ihren Wunschprüfer*in wählen. Allerdings werden bei einer Ungleichverteilung der Anmeldungen ggf. die Prüfer*innen per Losverfahren zugeteilt. Die endgültige Prüfer*innenzuteilung wird per JOGU-StINe-Nachricht bekannt gegeben, sobald die Verteilung erfolgt ist.

Mündliche Modulprüfungen dauern in der Regel im Bachelorstudiengang 20 Minuten und im Masterstudiengang 30 Minuten. Diese werden entweder in Präsenz oder digital abgehalten. Für digitale mündliche Prüfungen stehen verschiedene Plattformen - MS-Teams, Skype-for-Business und BigBlueButton - zur Verfügung. Über die tatsächliche technische Umsetzung werden Sie rechtzeitig im Vorfeld von Ihrer*m Prüfer*in informiert. Präsenzprüfungen finden in der Regel in den Arbeitszimmern der Prüfer*innen

Unabhängig der tatsächlichen Durchführung - digital oder in Präsenz – sitzen neben dem/der Prüfer*in ein/e Protokollant*in der Prüfung bei.

Die Themen und der Ablauf der Prüfung werden mit Ihrem/Ihrer Prüfer*in direkt abgesprochen. Entweder werden die prüfungsrelevanten Themen im Rahmen der jeweiligen Veranstaltungen oder auf anderem Weg (z.B. über JOGU-StINe) kommuniziert. Im Zweifel kontaktieren Sie bitte Ihren/Ihre Prüfer*in.

Für Präsenzprüfungen gilt weiterhin, dass Sie bitte rechtzeitig vor dem Prüfungstermin auf dem Campus anwesend sind. Achten Sie wie auch bei den Klausuren darauf, keine eingeschalteten Handys und Smartphones in die Prüfung mitzunehmen.

Sollten Sie krankheitsbedingt oder aus anderen triftigen Gründen an der mündlichen Prüfung nicht teilnehmen können, informieren Sie schnellstmöglich das Studienbüro und reichen Sie Ihr Attest oder Ihren sonstigen Nachweis unverzüglich ein bzw. nach. Das ärztliche Attest kann formlos vom Arzt bzw. Ärztin erstellt werden, sofern es alle Angaben des genannten Attest- Formulars enthält. Es ist wichtig, dass im Krankheitsfalle bestätigt wird, dass der Prüfungsteilnehmer bzw. die Prüfungsteilnehmerin für die betreffende Prüfung NICHT PRÜFUNGSFÄHIG ist. Atteste, in denen lediglich eine ARBEITSUNFÄHIGKEIT bescheinigt wird, werden nicht anerkannt. Sollten Sie unentschuldigt der Prüfung fernbleiben, wird die Prüfung mit "nicht ausreichend" (5,0) gewertet. In diesem Fall können Sie die Wiederholungsprüfung frühestens in der Prüfungsphase des darauffolgenden Semesters ablegen. Sie müssen sich dann erneut dazu anmelden. Sie werden nicht vom Studienbüro zur Wiederholungsprüfung automatisch angemeldet.

Welche Module mit einer mündlichen Prüfung abgeschlossen werden, entnehmen Sie bitte unserer Übersicht der Prüfungsmodalitäten.